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OLG Düsseldorf: elektronischen Programmführern-Betreiber müssen an VG Media zahlen

Mittwoch, 03. November 2010

Betreiber von elektronischen Programmführern (EPG), die auf Computern oder Fernsehern empfangbar sind, müssen für die Nutzung der von den TV-Sendern bereitgestellten erweiterten Programminformationen an die Verwertungsgesellschaft VG Media zahlen. Dies stellte das OLG Düsseldorf nach Angaben der Verwertungsgesellschaft fest. Damit wies das Gericht in zweiter Instanz die Klage des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) gegen die VG Media ab. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen. Bereits im vergangenen Jahr hatten sowohl das LG Leipzig, das OLG Dresden und schließlich das LG Köln die urheberrechtliche Schutzfähigkeit des Programmbegleitmaterials einheitlich und in vollem Umfange bestätigt.

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